Allgemeine Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen)
der Ahead Health AG für die Nutzung der Ahead-Plattform durch Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Deutschland
Stand: 29. Juni 2026
Anbieterin der über die Website (www.aheadhealth.com/de/de) bereitgestellten Plattform und der nachstehend beschriebenen Leistungen ist die Ahead Health AG, Uraniastrasse 31, 8001 Zürich, Schweiz (UID: CHE-213.692.684), nachfolgend „Ahead“, „wir“ oder „uns“.
Kontakt
Ahead Health AG
Uraniastrasse 31
8001 Zürich, Schweiz
UID: CHE-213.692.684
E-Mail: get@aheadhealth.com
Telefon: +41 44 797 69 46
Anfragen zum Datenschutz: privacy@aheadhealth.com
Vertreter in der EU nach Art. 27 DSGVO
IT.LAW GmbH, Colmanstr. 15, 53115 Bonn, Deutschland (info@it.law).
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Begriffe
(1) Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ahead und der natürlichen Person, die über unsere Plattform präventivmedizinische Vorsorgeleistungen bucht und unsere Leistungen in Anspruch nimmt (nachfolgend „Kundin“; die weibliche Form gilt geschlechtsunabhängig). Sie regeln insbesondere die Bereitstellung der Plattform, die Terminkoordination, die ärztliche Vor- und Nachbesprechung sowie die Erstellung des Gesundheitsberichts durch Ahead. Sie gelten für Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB mit Wohnsitz in Deutschland.
(2) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen sind die Leistungen von Ahead (§ 2), einschließlich der Abwicklung der Zahlung. Der Behandlungsvertrag über die körperliche Untersuchung (z. B. Blutentnahme, MRT) kommt zwischen der Kundin und der deutschen Kooperationspraxis zustande; insoweit gelten zusätzlich deren Bedingungen. Es bestehen mithin zwei rechtlich getrennte Verträge; lediglich die Bezahlung wird über Ahead gebündelt (§ 6).
(3) „Kooperationspraxis“ ist die in Deutschland ansässige ärztliche Einrichtung oder das Labor, das die körperliche Untersuchung durchführt und mit dem Ahead kooperiert. „Gesundheitsbericht“ ist die von Ahead erstellte, laienverständliche Aufbereitung der durch die Kooperationspraxis erhobenen Befunde.
(4) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ahead stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungen von Ahead; Rolle als Plattformbetreiberin
(1) Ahead erbringt, je nach gebuchtem Umfang, folgende, nicht-körperliche Leistungen:
- Bereitstellung der Buchungsplattform, der Plattform bzw. Ahead-App, und des Gesundheitsberichts;
- Koordination des Untersuchungstermins bei einer deutschen Kooperationspraxis;
- Ärztliche Vor- und Nachbesprechung per Videocall;
- Abwicklung der Zahlung einschließlich des Einzugs der Vergütung der Kooperationspraxis in deren Namen und für deren Rechnung (§ 6);
- Entgegennahme der von der Kooperationspraxis erhobenen Befunde und deren laienverständliche, strukturierte Aufbereitung eines individuellen Gesundheitsberichts mit allgemeinen Gesundheitsinformationen und Hinweisen auf mögliche nächste Schritte.
(2) Ahead ist Plattform- und Technologieanbieterin sowie organisatorische Schnittstelle. Ahead ist nicht Behandlerin und erbringt selbst keine körperlichen ärztlichen Untersuchungen. Die körperliche Untersuchung (insbesondere Blutentnahme und MRT) wird ausschließlich durch die deutsche Kooperationspraxis als Behandlerin im Sinne des § 630a BGB erbracht; diese ist für die Durchführung, die ärztliche Befunderhebung sowie die Aufklärung über die mit der Untersuchung verbundenen Risiken und Hinweise (z. B. MRT-Tauglichkeit, Kontrastmittel, Blutentnahme) allein verantwortlich. Der Einzug der Vergütung (§ 6) macht Ahead nicht zur Behandlerin und nicht zur Partei des Behandlungsvertrags. Diese AGB begründen keine Gesellschaft, kein Joint Venture, keine Stellvertretung und kein Anstellungsverhältnis.
(3) Charakter des Gesundheitsberichts. Der Gesundheitsbericht dient der erläuternden, strukturierenden und laienverständlichen Aufbereitung der durch die Kooperationspraxis erhobenen Befunde (z. B. sprachliche Vereinfachung, visuelle Gliederung, farbliche Hervorhebung) sowie der Vermittlung allgemeiner, nicht auf eine konkrete Erkrankung der Kundin bezogener Gesundheitsinformationen und allgemeiner Hinweise zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil. Der Gesundheitsbericht enthält keine eigenständige Diagnose, keine eigene medizinische Bewertung und keine individuelle Therapieempfehlung von Ahead. Er stellt keine ärztliche Behandlung im Einzelfall dar und ersetzt nicht den Besuch einer Ärztin oder eines Arztes. Eine individuelle medizinische Einordnung der Befunde erfolgt, soweit angeboten, ausschließlich durch approbierte bzw. zugelassene Ärztinnen und Ärzte oder durch die Kooperationspraxis.
(4) Ahead bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Plattform und App, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
(5) Die ärztlichen Leistungen von Ahead (Vor- und Nachbesprechung) werden ausschließlich durch in der Schweiz approbierte Ärztinnen und Ärzte am schweizerischen Praxissitz von Ahead erbracht („Korrespondenzdienstleistung“). Sie unterliegen dem schweizerischen ärztlichen Berufs- und Schweigepflichtrecht (insbesondere Art. 321 StGB-CH, MedBG). Die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon/Video) ändert hieran nichts.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Mit Absenden der Buchung über die Plattform gibt die Kundin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Leistungen von Ahead ab.
(2) Der Vertrag mit Ahead kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
(3) Der Behandlungsvertrag mit der deutschen Kooperationspraxis kommt gesondert zustande, regelmäßig mit Bestätigung bzw. Wahrnehmung des Untersuchungstermins bei der Kooperationspraxis. Ahead schließt diesen Vertrag nicht im eigenen Namen ab und wird daraus weder berechtigt noch verpflichtet.
§ 4 Nutzerkonto und Zugangsvoraussetzungen
(1) Die Leistungen richten sich an Personen, die mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Kundin bestätigt bei Erstellung des Nutzerkontos, dass sie diese Bedingungen erfüllt.
(2) Die Kundin hält ihre Zugangsdaten geheim und informiert Ahead unverzüglich über jede unbefugte Nutzung ihres Kontos. Ahead darf das Konto bei begründetem Missbrauchsverdacht sperren.
(3) Die Kundin macht bei Registrierung und Buchung zutreffende, vollständige und aktuelle Angaben und aktualisiert diese bei Änderungen entweder direkt in der Plattform oder via get@aheadhealth.com.
§ 5 Mitwirkungspflichten der Kundin
Die Kundin verpflichtet sich insbesondere,
- im Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen,
- die mit der Kooperationspraxis und von Ahead kommunizierten vereinbarten Vorbereitungshinweise einzuhalten,
- Vor einer MRT-Untersuchung teilt die Kundin der Kooperationspraxis wahrheitsgemäß alle sicherheitsrelevanten Umstände mit, insbesondere Herzschrittmacher, Defibrillatoren oder sonstige implantierte elektronische Geräte, metallische Implantate sowie eine eingeschränkte Nierenfunktion. Die abschließende Beurteilung der Eignung für die Untersuchung obliegt der Kooperationspraxis,
- die zur Leistungserbringung erforderlichen Einwilligungen (Schweigepflichtentbindung sowie Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, § 10) zu erteilen,
- Die Kundin übermittelt nur solche Informationen und Unterlagen, zu deren Weitergabe sie berechtigt ist und
- vereinbarte Termine wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen (§ 7).
§ 6 Preise, Zahlung und Abrechnung
(1) Gesamtpreis und Vorauszahlung (Vorkasse). Der Gesamtpreis für die gebuchte Vorsorgeleistung wird vor Vertragsschluss transparent angezeigt und ist im Voraus (Vorkasse) im Rahmen des Buchungsvorgangs über den angegebenen Zahlungsdienstleister an Ahead zu zahlen. Ein etwaig angezeigter Gesamtpreis ist unverbindlich, da die ärztliche Untersuchung von der Kooperationspraxis nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird; maßgeblich ist die GOÄ-Abrechnung der Praxis.
(2) Einzug im Namen und für Rechnung der Kooperationspraxis. Die ärztlichen Leistungen werden von der Kooperationspraxis als Behandlerin erbracht und nach der GOÄ abgerechnet. Ahead zieht die Vergütung der Kooperationspraxis in deren Namen und für deren Rechnung ein. Mit vollständiger Zahlung des Gesamtpreises an Ahead sind die Vergütungsansprüche der Kooperationspraxis gegenüber der Kundin vollständig erfüllt.
(3) Preise und Umsatzsteuer. Alle Preise für die Leistung von Ahead verstehen sich in Euro und inklusive etwaiger gesetzlichen Umsatzsteuern.
(4) Verlangensleistung. Die Vorsorgeuntersuchungen sind regelmäßig medizinisch nicht notwendig und werden ausschließlich auf ausdrückliches Verlangen der Kundin als privatärztliche Wunschleistung (Verlangensleistung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 GOÄ) erbracht. Die Kundin bestätigt dies vor Vertragsschluss über eine gesonderte Erklärung im Buchungsvorgang und wird zuvor über die voraussichtlichen Gesamtkosten in verständlicher Weise informiert.
(5) Honorarvereinbarung. Eine etwaige Vereinbarung über von der GOÄ abweichende Steigerungssätze (§ 2 GOÄ) wird, soweit erforderlich, ausschließlich schriftlich und im persönlichen Gespräch mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vor der Untersuchung geschlossen; über die Ahead-Plattform ist dies nicht möglich.
(6) Selbstzahlerhinweis (§ 630c Abs. 3 BGB). Die Leistungen werden nicht notwendigerweise von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erstattet. Eine Erstattung durch eine private Krankenversicherung ist möglich, aber nicht zugesichert oder gewährleistet. Die Kundin trägt die Kosten selbst.
(7) Preisänderungen wirken sich nicht auf bereits bestätigte Buchungen aus.
§ 7 Termine, Stornierung und Umbuchung
(1) Ein Termin gilt erst mit Zugang der Buchungs- bzw. Terminbestätigung als bestätigt.
(2) Die Kundin kann den über Ahead koordinierten Termin bis zu 48 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt kostenfrei stornieren oder umbuchen, indem sie Ahead kontaktiert (Kontakt: booking@aheadhealth.com). Für die Stornierung des Behandlungstermins können zusätzlich die Bedingungen der Kooperationspraxis gelten.
(3) Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann ein angemessenes Ausfallentgelt erhoben werden, dessen Höhe vor der Buchung angegeben wird. Der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Widerrufsrecht nach § 8 bleibt unberührt.
(4) Muss die Kooperationspraxis einen Termin aus von ihr zu vertretenden Gründen absagen oder verschieben, unterstützt Ahead bei der Umbuchung. Für Aufwendungen der Kundin aus solchen Absagen der Kooperationspraxis haftet Ahead nur nach Maßgabe von § 9.
(5) Gesetzliche Rechte der Kundin, insbesondere das Widerrufsrecht (§ 8), bleiben unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit Ahead geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ahead Health AG, Uraniastrasse 31, 8001 Zürich, Schweiz; E-Mail: get@aheadhealth.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts.
8.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir Ihnen alle von Ihnen an Ahead erhaltenen Zahlungen (einschließlich des im Voraus gezahlten Gesamtpreises) unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist. Wir verwenden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Vorzeitiges Erlöschen / Wertersatz
Haben Sie verlangt, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu zahlen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie (a) hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt und (b) Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren. Als Beginn der Leistung gilt der Beginn der gebuchten Untersuchung bei der Kooperationspraxis oder die Bereitstellung des Gesundheitsberichts, je nachdem, was zuerst eintritt.
8.4 Verhältnis zum Behandlungsvertrag
Dieses Widerrufsrecht betrifft den über die Plattform geschlossenen Vertrag. Für den Behandlungsvertrag mit der Kooperationspraxis gelten die dortigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen inkl. etwaige Stornierungs- oder verspätete Umbuchungsgebühren § 7 (2).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Ahead Health AG, Uraniastrasse 31, 8001 Zürich, Schweiz; E-Mail: get@aheadhealth.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________________
Name der/des Verbraucher(s): ______________________
Anschrift der/des Verbraucher(s): ______________________
Datum / Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 9 Haftung
(1) Ahead haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Ahead beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Ahead beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ahead, außer in den Fällen des Absatzes 1, nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer von Ahead ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(5) Ahead haftet nicht für die (medizinischen) Leistungen der Kooperationspraxis. Die Kooperationspraxis ist eigenständige Vertragspartnerin und Behandlerin der Kundin; Ansprüche im Zusammenhang mit der körperlichen Untersuchung und der ärztlichen Befunderhebung sind gegen die Kooperationspraxis zu richten. Dies gilt auch dann, wenn Ahead die Vergütung der Kooperationspraxis einzieht (§ 6).
(6) Soweit die Haftung von Ahead ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Ahead.
§ 10 Datenschutz und Schweigepflichtentbindung
(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.aheadhealth.com/de/de/privacy.
(2) Die Kundin erteilt im Buchungsvorgang gesondert:
- die ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten durch Ahead gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, und
- die Entbindung der deutschen Kooperationspraxis von der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) gegenüber Ahead, soweit dies für die Übermittlung der zur Leistungserbringung erforderlichen Daten an Ahead erforderlich ist.
(3) Ahead und die Kooperationspraxis sind für die in ihrem jeweiligen Bereich erfolgende Datenverarbeitung jeweils eigene Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(4) Die Einwilligungen sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Ein Widerruf kann dazu führen, dass Ahead die Leistung nicht weiter erbringen kann.
(5) Da Ahead ihren Sitz in der Schweiz hat und Leistungen gegenüber Personen in Deutschland anbietet, hat Ahead gemäß Art. 27 DSGVO einen Vertreter in der Europäischen Union benannt. Der Vertreter in der EU nach Art. 27 DSGVO: IT.LAW GmbH, Colmanstr. 15, 53115 Bonn (info@it.law).
§ 11 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Inhalte der Plattform und der App (insbesondere Texte, Grafiken, Logos, Software und Gestaltung) sind Eigentum von Ahead oder an Ahead lizenziert und urheberrechtlich sowie durch sonstige Schutzrechte geschützt.
(2) Ahead gewährt der Kundin eine einfache, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Plattform und der App für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke nach Maßgabe dieser AGB. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von Ahead in Textform.
§ 12 Änderungen der Leistungen und der Nutzungsbedingungen
(1) Maßgeblich für die jeweilige Buchung ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser Nutzungsbedingungen.
(2) Ahead kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für künftige Buchungen ändern; die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website bereitgestellt.
(3) Ahead kann die Leistungen weiterentwickeln, soweit dies für die Kundin zumutbar ist und der vertragliche Leistungskern nicht beeinträchtigt wird.
(4) Über wesentliche Änderungen wird Ahead die Kundin in Textform informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kundin nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht; hierauf wird Ahead in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden.
§ 13 Laufzeit und Beendigung des Nutzerkontos
(1) Die Kundin kann ihr Nutzerkonto jederzeit kündigen, indem sie Ahead kontaktiert. Bereits begründete Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
(2) Ahead kann den Zugang zu den Diensten aus wichtigem Grund, insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen diese AGB, sperren oder kündigen.
(3) Regelungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen (insbesondere zu geistigem Eigentum, Haftung und anwendbarem Recht), bleiben auch nach Beendigung wirksam. Das Recht der Kundin auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten nach geltendem Recht bleibt unberührt.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem die Kundin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Art. 6 Rom I-VO).
(2) Für Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand der Sitz von Ahead (Zürich, Schweiz).
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Ahead ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Das Versäumnis von Ahead, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht hierauf.
(3) Die Kundin kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ahead übertragen.
(4) Ahead haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von Pflichten aufgrund höherer Gewalt; die gesetzlichen Rechte der Kundin bleiben unberührt.