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Kosten & Versicherung

Übernimmt die Krankenkasse in der Schweiz eine Knochendichtemessung (DEXA)?

Die Grundversicherung (KVG) übernimmt einen DEXA-Scan nur, wenn einer der gesetzlich festgelegten medizinischen Gründe vorliegt und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ihn verordnet. Beispiele sind ein Knochenbruch nach einem leichten Sturz oder eine langfristige Behandlung mit Kortikosteroiden (Kortison). Es gelten dann Ihre Franchise und Ihr Selbstbehalt.

Unser DEXA-Scan ist eine Zusatzuntersuchung zur Vorsorge, die Sie selbst buchen und bezahlen. Deshalb übernimmt ihn die Grundversicherung nicht, auch wenn einer dieser Gründe auf Sie zutrifft. Ist das der Fall, fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, ob Ihnen eine Messung zulasten der Grundversicherung verordnet werden kann. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten von Vorsorgeuntersuchungen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach oder prüfen Sie Ihre Deckung mit dem Deckungs-Check auf unserer Versicherungsseite.

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