Rechtliches
Erstattungsabsicherung-Programm — Teilnahmebedingungen
Gültig ab: 29-04-2026
1. Zweck
1.1. Erstattungsabsicherung
Ahead unterhält einen Deckungsprüfer, der die erwarteten Erstattungen der Zusatzversicherung für ihre Leistungen anzeigt. Wenn der Deckungsprüfer anzeigt, dass der Versicherer eines Kunden eine Erstattung leisten wird, und der Versicherer letztlich nicht erstattet, unterstützt Ahead den Kunden mit korrigierten Unterlagen und stellt, wenn die Ablehnung bestehen bleibt, eine Gutschrift in Höhe des angegebenen Deckungsbetrags aus.
1.2. Charakter
Die Erstattungsabsicherungs-Gutschrift ist ein freiwilliger kommerzieller Rabatt. Sie ist kein Versicherungsprodukt, keine Garantie im Sinne von Art. 111 OR und keine Schadloshaltung und stellt keine Versicherungsvermittlung im Sinne des VAG dar.
1.3. Eigenständige Bedingungen
Diese Bedingungen sind eigenständige Teilnahmebedingungen. Sie sind nicht Bestandteil der AGB oder der Datenschutzerklärung von Ahead.
2. Definitionen
2.1. "Deckungsprüfer" bezeichnet das von Ahead auf ihrer Website bereitgestellte Tool zur unverbindlichen Einschätzung der Versicherungsdeckung, das für den Kunden zugänglich wird, sobald er eine E-Mail-Adresse angibt sowie seinen Versicherer und sein Zusatzversicherungspaket auswählt.
2.2. "angegebener Betrag" bezeichnet die maximale Erstattung, die im Deckungsprüfer für den Versicherer, das Paket und die Leistung des Kunden zum Zeitpunkt der Buchung angezeigt wird, basierend auf den Ahead bekannten veröffentlichten Bedingungen des Versicherers. Der angegebene Betrag spiegelt den allgemeinen Policenanspruch des Versicherers wider (z. B. "75 % bis CHF 500 pro Kalenderjahr") vor Anwendung der individuellen Umstände des Kunden, einschliesslich verbleibendem Budget, Franchise und Selbstbehalt.
2.3. "Gutschrift" bezeichnet eine Erstattungsabsicherungs-Gutschrift, die von Ahead im Rahmen dieses Programms ausgestellt wird.
3. Berechtigung
3.1. Berechtigte Leistungen
- Core MRI-Check-up
- Advanced MRI-Check-up
- Pro MRI-Check-up
- Erweiterter Bluttest
3.2. Voraussetzungen
Das Programm gilt, wenn der Kunde:
- den Deckungsprüfer vor der Buchung verwendet hat und ihm eine erwartete Erstattung grösser als null für seinen Versicherer und sein Paket angezeigt wurde;
- anschliessend eine berechtigte Leistung zum vollen veröffentlichten Preis gebucht und in Anspruch genommen hat;
- zum Zeitpunkt des Termins und bis zum Datum der Schadensmeldung über eine gültige, aktive Zusatzversicherung (VVG) mit dem angegebenen Versicherer und Paket verfügt; und
- seinen Versicherer und sein Zusatzversicherungspaket korrekt angegeben hat.
3.3. Annahme
Mit der Nutzung des Deckungsprüfers nimmt der Kunde diese Bedingungen an. Das Programm gilt anschliessend automatisch für jede nachfolgende Buchung, die die Voraussetzungen in Abschnitt 3.2 erfüllt.
4. Ablauf
4.1. Schadensmeldung
Nach dem Termin reicht der Kunde innerhalb der vom Versicherer angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem Termin einen Erstattungsantrag bei seiner Zusatzversicherung ein. Ahead stellt die Rechnung und die unterstützenden Unterlagen zur Verfügung.
4.2. Mitteilung an Ahead
Wenn der Versicherer den Antrag ablehnt oder einen geringeren Betrag als den angegebenen Betrag erstattet, teilt der Kunde dies Ahead innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Entscheidung des Versicherers mit und legt dabei vor:
- die schriftliche Ablehnung oder Teilerstattungserklärung des Versicherers;
- die Buchungsbestätigung oder Rechnungsnummer von Ahead; und
- Bestätigung des Versicherers und Pakets, das zum Zeitpunkt des Termins bestand.
Mitteilung an: get@aheadhealth.com
4.3. Unterstützung bei den Unterlagen
Ahead prüft die Ablehnung und stellt gegebenenfalls korrigierte oder zusätzliche Unterlagen bereit, die der Kunde bei seinem Versicherer erneut einreichen kann.
4.4. Gutschrift
Wenn die Ablehnung nach dem Verfahren der Unterstützung bei den Unterlagen bestehen bleibt, stellt Ahead eine Gutschrift aus, die den Erstattungsausfall der Zusatzversicherung des Kunden darstellt:
- Vollständige Ablehnung: Die Gutschrift entspricht dem angegebenen Betrag (dem von der Zusatzversicherung erwarteten Betrag).
- Teilweiser Ausfall: Die Gutschrift entspricht der Differenz zwischen dem angegebenen Betrag und dem tatsächlich von der Zusatzversicherung erstatteten Betrag.
- Obergrenze: Die Gutschrift überschreitet nicht den zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten angegebenen Betrag.
4.5. Beispiel
Ein Kunde mit CSS myFlex Balance (Zusatzversicherung) bucht einen Advanced MRI (CHF 2'490). Der Deckungsprüfer zeigt an, dass CSS voraussichtlich "50 %, max. CHF 500 alle 2 Kalenderjahre" erstatten wird – der angegebene Betrag beträgt also CHF 500. CSS lehnt den Antrag vollständig ab. Nach der Unterstützung bei den Unterlagen hält CSS an der Ablehnung fest. Ahead stellt eine Gutschrift in Höhe von CHF 500 aus (der Ausfall der Zusatzversicherung). Hätte CSS CHF 300 erstattet, betrüge die Gutschrift CHF 200 (die Differenz). Ahead deckt nicht den verbleibenden Betrag, der nicht von der Zusatzversicherung übernommen wird.
5. Auszahlung der Gutschrift
5.1. Die Gutschrift wird innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Genehmigung als Banküberweisung auf das Schweizer IBAN-Konto des Kunden ausgezahlt. Hierfür müssen die korrekten und vollständigen Bankangaben mitgeteilt werden.
6. Ausschlüsse
6.1. Das Programm gilt nicht, wenn:
- der Deckungsprüfer keine erwartete Erstattung für den Versicherer und das Paket des Kunden angezeigt hat;
- der Kunde nicht rechtzeitig einen Antrag bei seinem Versicherer eingereicht oder Ahead nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Ablehnung des Versicherers benachrichtigt hat;
- die Zusatzversicherung des Kunden die anwendbare Leistungsobergrenze für den jeweiligen Zeitraum bereits ausgeschöpft hatte; oder
- der Versicherer eine Standard-Franchise oder einen Selbstbehalt angewendet hat.
7. Beschränkungen
7.1. Unter diesem Programm hat man Anrecht auf nur eine Gutschrift pro Leistung und anwendbarer Leistungsperiode.
7.2. Gutschriften können nicht mit anderen Aktionen oder Firmenkundenprogrammen von Ahead kombiniert werden, sofern nicht ausdrücklich angegeben.
7.3. Gutschriften sind persönlich und nicht übertragbar.
7.4. Ahead kann nach eigenem Ermessen eine Gutschrift ausstellen, wenn die strengen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dies begründet keinen Präzedenzfall.
8. Deckungsprüfer
8.1. Ahead pflegt den Deckungsprüfer auf Grundlage direkter Kommunikation mit Schweizer Versicherern und öffentlich zugänglicher Dokumentation. Ahead überprüft und aktualisiert den Deckungsprüfer mindestens alle sechs Monate. Änderungen können an get@aheadhealth.com gemeldet werden.
8.2. Der Deckungsprüfer spiegelt die Versicherungsbedingungen wider, die Ahead zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung bekannt sind. Ahead garantiert keine Echtzeit-Genauigkeit.
9. Datenverarbeitung
9.1. Deckungsprüfer-Daten
Bei der Nutzung des Deckungsprüfers gibt der Kunde seine E-Mail-Adresse, seinen Versicherer und sein Zusatzversicherungspaket an. Kunden können zusätzlich ihren Namen und ihr Geschlecht angeben. Die Verarbeitung dieser Daten ist durch die Datenschutzerklärung von Ahead abgedeckt, die der Kunde an der E-Mail-Schranke des Deckungsprüfers akzeptiert.
9.2. Rechtsgrundlage
Ahead verarbeitet Daten im Rahmen dieses Programms auf Grundlage ihres berechtigten Interesses (Art. 31 Abs. 1 nDSG) an der Verwaltung des Programms und am Eintreten für die Genauigkeit ihrer veröffentlichten Deckungsinformationen. Dieses Interesse wird gegen die Interessen des Kunden abgewogen, unter Berücksichtigung dessen, dass (a) das Programm zum Vorteil des Kunden ist, (b) die verarbeiteten Daten auf das Notwendige beschränkt sind und (c) keine besonders schützenswerten Personendaten von Ahead proaktiv für diesen Zweck erhoben werden.
9.3. Vom Kunden initiierte Übermittlungen
Bei der Geltendmachung eines Anspruchs übermittelt der Kunde freiwillig die Ablehnungs- oder Erstattungserklärung des Versicherers (Abschnitt 4.2(a)) und seine IBAN, den Namen des Kontoinhabers, den BIC/SWIFT-Code sowie seinen Wohnort für die Gutschriftsüberweisung (Abschnitt 5.1). Kunden sollten medizinische Angaben in der Ablehnungserklärung, die für die Deckungsentscheidung nicht relevant sind, schwärzen. Ahead wird nur das Ergebnis (abgelehnt/teilweise, Betrag, Begründung) verarbeiten und das Originaldokument nicht über das Notwendige hinaus aufbewahren.
9.4. Aufbewahrung
Daten, die in der Phase des Deckungsprüfers erhoben werden, werden gemäss der allgemeinen Datenaufbewahrungsrichtlinie von Ahead aufbewahrt. Daten, die im Rahmen einer Programmforderung übermittelt werden (Abschnitt 9.3), werden mindestens 3 Jahre nach der Gutschriftsentscheidung aufbewahrt.
9.5. Zugangsbeschränkung
Programmforderungsdaten (Ablehnungserklärungen, IBANs) sind nur den Mitarbeitenden von Ahead zugänglich, die für die Verwaltung des Programms verantwortlich sind, und gegebenenfalls der Finanzabteilung.
9.6. Keine Weitergabe an Dritte
Ahead gibt im Rahmen dieses Programms keine Kundendaten an Versicherer oder andere Dritte weiter. Die Unterstützung bei den Unterlagen (Abschnitt 4.3) besteht in der Bereitstellung korrigierter Dokumente an den Kunden, der diese selbst bei seinem Versicherer einreicht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes wünscht.
9.7. Rechte
Kunden können ihre Rechte gemäss nDSG (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenportabilität) ausüben, indem sie sich an privacy@aheadhealth.com wenden.
10. Änderungen und Beendigung
10.1. Ahead kann das Programm jederzeit ändern oder einstellen. Änderungen gelten nur für zukünftige Buchungen.
10.2. Die Teilnahme begründet keinen fortlaufenden Anspruch über eine bestätigte Forderung hinaus.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Es gilt Schweizer Recht.
11.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
12. Kontakt
12.1. Programm: get@aheadhealth.com
12.2. Datenschutz: privacy@aheadhealth.com